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Qualitätssicherung

Liebe Patienten/-innen!

Qualitätssicherung ist eine zwingende Voraussetzung um Ihnen eine optimale, zeitgemäße medizinische Betreuung nach den aktuellen Standards anbieten zu können. Die Auskunft „… das haben wir schon immer so gemacht“ sollte Ihnen als Begründung für diagnostische oder therapeutische Maßnahmen nicht ausreichen!

Um für unsere Patienten/-innen eine gleichbleibende, vergleichbare und nach internationalen Standards lungenärztliche und allergologische Betreuung gewährleisten zu können, hat sich eine Arbeitsgruppe niedergelassener Berliner Pneumologen als Qualitätszirkel gegründet. Wir treffen uns regelmäßig 1-2 x pro Quartal im Seminarraum des Ärztehauses Karl-Marx-Str. 80 zur Erstellung von Arbeitsanweisungen, Diskussionen über diagnostischen und therapeutischen Therapieempfehlungen als Basis für unsere tägliche Arbeit.

Wir haben es wieder geschafft!

Das Atemwegszentrum Neukölln, sowie das Schulungs- und Studienzentrum PneumoKolleg sind erneut im Januar 2022 im Rahmen einer Matrixzertifizierung nach ISO EN DIN 9001:2015 zertifiziert worden !

Zur Einführung qualitätssichernder Maßnahmen sind bereits alle Arztpraxen (und Krankenhäuser) in Deutschland verpflichtet worden.
Die Qualitätssicherung im rechtlichen Sinn erstreckt sich jedoch über alle Bereiche einer Arztpraxis, die hierbei als ein dienstleistendes Übernehmen definiert wird.

Was bedeutet das? Die DIN ISO 9001 ist eine sogenannte Industrienorm für Dienstleistungsbetriebe, zu denen letztendlich auch eine Arztpraxis gehört. Diese DIN regelt nicht etwa die Frage, ob alles was ein zertifiziertes Unternehmen produziert, auch wirklich Qualität ist. Sie beschäftigt sich vielmehr mit der Frage, ob ein Unternehmen Strukturen geschaffen hat, die es möglich machen, Abweichungen oder Fehler systematisch zu erfassen, um diese in Zukunft zuverlässig vermeiden zu können.

Um dies gewährleisten zu können, haben wir die Funktion eines Qualitätsmanagementbeauftragten geschaffen, der zusammen mit dem gesamten Praxisteam für die Qualitätssicherung in unserer Praxis verantwortlich ist.

Alle Arbeitsvorgänge ( Medizin / Hygiene / Praxisverwaltung- und Organisation / Mitarbeiterführung / Arbeitssicherheit / Patientenbetreuung / Umsetzung gesetzlicher Vorgaben u.v.m. ) wurden (und werden) u.a. im Treffen des Pneumologischen Qualitätszirkels systematisch schriftlich (!) erfaßt und auf Fehlermöglichkeiten überprüft.

Auch in der Zukunft bleiben diese qualitätssichernden Maßnahmen ein dynamischer Vorgang, der ständig erneut überprüft, angepaßt und ggf. verbessert werden muß. Der bürokratische, personelle und finanzielle Aufwand ist hierbei nicht zu unterschätzen. Kosten in Höhe von mind. 4000,- € müssen auf dem Weg zu einer Zertfizierung nach DIN 9001 eingeplant werden. Die lfd. jährlichen Kosten betragen immerhin noch mind. 1000,- €.

Durch strukturierte Weiterbildung für alle Mitarbeiter der Praxis wollen wir auch weiterhin für die Zukunft gerüstet sein. Allerdings macht das ganze nur Sinn, wenn Sie – unser Patient – uns bei dieser Zielsetzung helfen, Fehler aufzuspüren und zu beseitigen.

Wir führen daher in regelmäßigen Abständen eine Patientenbefragung durch, bei der wir Sie um Ihre Meinung über inhaltliche wie strukturelle Details des Praxisablauf bitten. Auch wenn dies eine zusätzliche Belästigung für Sie darstellen sollte, bitten wir Sie doch, uns hierbei zu helfen.  Schließlich dient all dies nur dem Ziel, unsere Arbeits für Sie besser und effektiver gestaltalten zu können.

Zur Qualitätsicherung gehört auch die Umsetzung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit. Nach dem Medizinproduktegesetz (Nachfolgegesetz der Medizingeräteverordnung) sind sog. Gerätebücher in der Praxis zu führen. Alle Elektrogeräte in der Praxis müssen in einem Bestandsverzeichnung aufgeführt werden.

Die vorgeschriebenen regelmäßigen Sicherheitsprüfungen und Eichungen werden durch den Dipl. Ing. Dieter Wendt als Sachverständigem für Medizingeräte durchgeführt.

Für das Betreiben einer Röntgenanlage gelten weitere Gesetze und Verodnungen (Röntgenverordnung / Strahlenschutzverordnung). Sach-und Fachkundenachweis sind sowohl für Arzt, wie für die Arzthelferin oder Röntgenassistentin erforderlich und müssen regelm. aktualisiert werden. Für die regelmäßige Strahlenschutzbelehrung meiner Angestellten bin ich als Strahlenschutzbeauftragter zuständig.

Die technische Überprüfung und Abnahme der Röntgenanlage ist alle 5 Jahre vorgeschrieben (d.h. für unsere Anlage bis März 2021). Die Qualitätsüberprüfung (u.a. Filmkonstanzprüfung) der gefertigten Röntgenbilder, der Filmentwicklung und der Befundungsqualität erfolgt regelmäßig für JEDE RÖNTGENEINRICHTUNG durch die „Ärztliche Stelle Qualitätssicherung – Strahlenschutz“ ÄSQSB der Berlinder Ärztekammer und KV Berlin.